§ 3 Begriffsbestimmungen
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 37 Entscheidungen zu § 3 SprengG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 09.12.2025 – 2 ORs 14/2
- OLG Hamm, 09.12.2025 – 2 ORs 14/25
- AG Eckernförde, 11.04.2025 – 5 Ls 590 Js 10010/22 jug
- OLG Frankfurt am Main, 15.07.2022 – 5-2 StE 18/17 - 5a - 1/17
- AG Bochum, 25.11.2024 – 98 Cs 122/24
- BayObLG, 17.01.2024 – 201 StRR 95/23
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2025 – OVG 6 B 6/24Zitiert von 1
- BGH, 14.03.2024 – 4 StR 354/23Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in Straßenverkehr sowie Diebstahls in besonders schwerem FallZitiert von 9
- LAG Hessen, 07.03.2024 – 9 Sa 824/23 SK
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 SprengG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.06.2017 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2017 (BGBl. I 1586)
BGBl. 2017 I S. 1586
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17.07.2009 Ausfertigung
§ 3 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I 2062)
BGBl. 2009 I S. 2062
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15.06.2005 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juni 2005 (BGBl. I 1626)
BGBl. 2005 I S. 1626
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.